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   LSG Hessen, 03.11.2017 - L 9 U 150/16   

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https://dejure.org/2017,45652
LSG Hessen, 03.11.2017 - L 9 U 150/16 (https://dejure.org/2017,45652)
LSG Hessen, Entscheidung vom 03.11.2017 - L 9 U 150/16 (https://dejure.org/2017,45652)
LSG Hessen, Entscheidung vom 03. November 2017 - L 9 U 150/16 (https://dejure.org/2017,45652)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Unfallversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 9 Abs. 1; BKV Nr. 3101 Anl. 1
    BK Nr. 3101; Infektionskrankheit; Streptococcus bovis; Spondylodiszitis; Tätigkeiten an Abwasseranlagen

  • rechtsportal.de

    BKV Anlage 1 Nr. 3101 ; SGB VII § 9 Abs. 1
    Keine Anerkennung einer Berufskrankheit in der gesetzlichen Unfallversicherung für einen Gas- und Wasserinstallateur bei der Wartung und Instandhaltung von Abwasseranlagen bei der Infektion mit dem Erreger Streptococcus bovis

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 30/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.11.2017 - L 9 U 150/16
    Allerdings ist zwischen der tatsächlichen Ebene, auf die sich die Wahrscheinlichkeitsprognose beziehen muss, und der rechtlichen Wertung, ob aufgrund der nachgewiesenen Tatsachen eine Schädigung möglich ist, zu unterscheiden (BSG vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R).

    Lässt sich das Ausmaß der Durchseuchung nicht aufklären, kann aber das Vorliegen eines Krankheitserregers im Arbeitsumfeld nicht ausgeschlossen werden, ist vom Durchseuchungsgrad der Gesamtbevölkerung auszugehen (BSG vom 2. April 2009 B 2 U 30/07 R).

    Da für die Anerkennung der BK Nr. 3101 der Anlage 1 zur BKV nicht eine schlichte Infektionsgefahr genügt, sondern eine (z. T. typisierend nach Tätigkeitsbereichen) besonders erhöhte Infektionsgefahr vorausgesetzt wird (§ 9 Abs. 1 Satz 2 Hs. 1 SGB VII), kommt es darauf an, welche einzelnen Arbeitshandlungen im Hinblick auf den Übertragungsweg besonders gefährdend sind (BSG vom 2. April 2009 B 2 U 30/07 R).

    Zwingend ist dieser Schluss aber nicht (BSG vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R).

    Für diese Typisierung ist allerdings u. a. dann kein Raum, wenn ein anderes, dem privaten Lebensbereich zuzuordnendes Infektionsrisiko die Erkrankung verursacht hat (BSG vom 2. April 2009 - B 2 U 30/07 R).

  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 33/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.11.2017 - L 9 U 150/16
    Da sich bei dieser BK der Ansteckungsvorgang im Nachhinein häufig nicht mehr feststellen lässt, tritt an die Stelle der "Einwirkungen" im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII eine erhöhte Infektionsgefahr, die im Vollbeweis vorliegen muss (BSG vom 2. April 2009 - B 2 U 33/07 R und vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R).

    Abzustellen ist hier dabei nicht auf die Berufsgruppe selbst, sondern auf die von dem Kläger konkret verrichtete Tätigkeit (BSG vom 2. April 2009 - B 2 U 33/07 R), die er mit Reinigungs- und Instandsetzungarbeiten an Abwasseranlagen beschreibt.

    Voraussetzung ist daher, dass die versicherte Tätigkeit eine abstrakte Gefahrenlage in sich birgt (vgl. BSG vom 2. April 2009 - B 2 U 33/07 R).

    Liegt dagegen eine mit der versicherten Tätigkeit verbundene abstrakte Gefährdung vor, kommt es darüber hinaus darauf an, ob der Versicherte infolge seiner konkret ausgeübten Verrichtungen einer erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt war (vgl. BSG vom 2. April 2009 - B 2 U 33/07 R).

  • LSG Hessen, 25.08.2015 - L 3 U 54/11

    Atemwegsinfektion ist keine Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Hessen, 03.11.2017 - L 9 U 150/16
    Das Erfordernis einer erheblichen Erhöhung des Infektionsrisikos gegenüber der Normalbevölkerung ist dem Umstand geschuldet, dass bereits nach dem Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII nur solche Krankheiten als Berufskrankheiten zu bezeichnen sind, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind (Hessisches Landessozialgericht, Urteile vom 13. Juli 2010 - L 3 U 5/03 und vom 25. August 2015 - L 3 U 54/11).

    Eine im Rechtssinne hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür ist gegeben, wenn der Möglichkeit einer beruflichen Verursachung nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber den anderen in Frage kommenden Möglichkeiten ein deutliches Übergewicht zukommt, sodass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (BSG vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R; Bayerisches Landessozialgericht vom 13. August 2013 - L 3 U 262/12; Hessisches Landessozialgericht vom 25. August 2015 - L 3 U 54/11).

  • BSG, 21.03.2006 - B 2 U 19/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Ausland - haftungsbegründende

    Auszug aus LSG Hessen, 03.11.2017 - L 9 U 150/16
    Da sich bei dieser BK der Ansteckungsvorgang im Nachhinein häufig nicht mehr feststellen lässt, tritt an die Stelle der "Einwirkungen" im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII eine erhöhte Infektionsgefahr, die im Vollbeweis vorliegen muss (BSG vom 2. April 2009 - B 2 U 33/07 R und vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R).

    Eine im Rechtssinne hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür ist gegeben, wenn der Möglichkeit einer beruflichen Verursachung nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber den anderen in Frage kommenden Möglichkeiten ein deutliches Übergewicht zukommt, sodass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (BSG vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R; Bayerisches Landessozialgericht vom 13. August 2013 - L 3 U 262/12; Hessisches Landessozialgericht vom 25. August 2015 - L 3 U 54/11).

  • BSG, 20.04.2010 - B 1/3 KR 22/08 R

    Krankenversicherung - Anhörung eines bestimmten Arztes nach § 109 SGG -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.11.2017 - L 9 U 150/16
    Auf die Beantwortung der von dem Kläger aufgeworfenen Fragen kommt es für die Entscheidung des Rechtsstreits nicht an; auch im Rahmen des Antragsrechts nach § 109 SGG gilt der allgemeine prozessrechtliche Grundsatz, dass nur über solche Tatsachen Beweis zu erheben ist, die für die Entscheidung erheblich sind (BSG vom 20. April 2010 - B 1/3 KR 22/08 R m. w. N.; Keller in: Meyer-Ladewig / Keller / Leitherer / Schmidt, SGG, 12. Auflage 2017, § 109 Rn. 10a).
  • LSG Hessen, 13.07.2010 - L 3 U 5/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 3101 -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.11.2017 - L 9 U 150/16
    Das Erfordernis einer erheblichen Erhöhung des Infektionsrisikos gegenüber der Normalbevölkerung ist dem Umstand geschuldet, dass bereits nach dem Wortlaut des § 9 Abs. 1 Satz 2 SGB VII nur solche Krankheiten als Berufskrankheiten zu bezeichnen sind, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind (Hessisches Landessozialgericht, Urteile vom 13. Juli 2010 - L 3 U 5/03 und vom 25. August 2015 - L 3 U 54/11).
  • LSG Bayern, 13.08.2013 - L 3 U 262/12

    Infektionsrisiken für Klinikpersonal - Berufskrankheit HIV-Infektion

    Auszug aus LSG Hessen, 03.11.2017 - L 9 U 150/16
    Eine im Rechtssinne hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür ist gegeben, wenn der Möglichkeit einer beruflichen Verursachung nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Umstände gegenüber den anderen in Frage kommenden Möglichkeiten ein deutliches Übergewicht zukommt, sodass darauf die richterliche Überzeugung gestützt werden kann (BSG vom 21. März 2006 - B 2 U 19/05 R; Bayerisches Landessozialgericht vom 13. August 2013 - L 3 U 262/12; Hessisches Landessozialgericht vom 25. August 2015 - L 3 U 54/11).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.11.2017 - L 9 U 150/16
    Für den Ursachenzusammenhang zwischen Einwirkungen und Erkrankungen im Recht der Berufskrankheit gilt dabei, wie auch sonst in der gesetzlichen Unfallversicherung, die Theorie der wesentlichen Bedingung (BSG vom 9. Mai 2006 - B 2 U 1/05).
  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Hessen, 03.11.2017 - L 9 U 150/16
    Es muss ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass alle Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 45, 285, 287; 61, 127, 128).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Hessen, 03.11.2017 - L 9 U 150/16
    Es muss ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass alle Umstände des Einzelfalles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 45, 285, 287; 61, 127, 128).
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

  • BSG, 28.11.1957 - 4 RJ 186/56

    Höhe einer Invalidenrente - Berechnung der Rentenhöhe - Differenzierung zwischen

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